FÖRDERUNGEN

 

Subvention / Zuschuss

Auszahlungsbedingungen bzw. –richtlinien

Besamungszuschüsse € 25,--
  • je deckfähiges weibliches Rind ab 18 Monaten
  • Stichtag 01. Dezember des jeweiligen Jahres
  • Ansuchen  siehe Antrag Besamungszuschuss.pdf  
Biomasse- u. Kleinfeuerungsanlagen 
max. € 432,--
  • je Anlage
  • Vorlage einer positiven Förderungszusage vom Land Steiermark
Heizkostenzuschuss € 120,--
  • Förderung des Landes Steiermark
  • Zeitraum für Ansuchen wird unter Aktuelles bekannt gegeben
Wohnbauförderung € 1.000,--
  • neu errichtete Einfamilienwohnhäuser und Zubauten, welche eine abgeschlossene Wohneinheit bilden und dauerhaft als Hauptwohnsitz genutzt werden - bis zu einer Wohnnutzfläche von 150 m²